Pfarrgemeinderat

Aufgaben des Pfarrgemeinderats (PGR)

Der PGR ist jenes Gremium der Pfarrgemeinde, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und (im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung) in Fragen des pfarrlichen Lebens zusammen mit dem Pfarrer entscheidet. Ziel ist die Verwirklichung der im Glauben lebendigen und missionarischen Gemeinde und die Planung und Sicherung der Grunddienste "Liturgie, Verkündigung und Diakonie". Funktionsperiode: 5 Jahre (letzte Wahl 2012)Sitzungen: Nach der geistigen Einstimmung oder einem gemeinsam gesungenen Lied stehen vielfältige aktuelle Themen auf der Tagesordnung, wie z.B. Jugendarbeit, PGR- Wahl, Bericht von der Dekanatspastoralratssitzung, Personalsituation, Liturgie, Ministrantenarbeit, Erscheinen des Pfarrbriefs, Pfarrfest, Exerzitien im Alltag, Arbeitskreise usw. Diese Sitzungen dienen der gegenseitigen Information und Koordination sowie der Jahresvorschau.

Pfarrer und Leiter des Seelsorgeraumes

Amtliche Mitglieder

Berufene Mitglieder

Gemeindevertreter der Frauen

Gemeindevertreter der Männer

Gemeindevertreter der Jugend